(Pressemitteilung 80/2025 des Bundesverwaltungsgerichts)
Hier sehen Sie die Pressemitteilung ein: Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt
Bitte überweisen Sie Ihre Spende an das folgende Konto.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Empfänger: Bund der Rundfunkbeitragszahler e.V.IBAN: DE20 8306 5408 0005 4607 86BIC: GENO DEF1 SLRBank: Deutsche SkatbankVerwendungszweck: Spende