„Unwahr, ungenau und unvollständig“: Dröhnendes Schweigen in heute-Journal und Tagesschau

Am 17. März 2026 hat das Landgericht Berlin das Lügengebilde der sogenannten Investigationsplattform Correktiv betreffend die sogenannten Potsdam Konferenz als solches amtlich festgestellt. Nun liegt die Urteilsbegründung vor, Das Gericht stellt fest:  Der Correctiv-Bericht sei „im Wesentlichen unwahr, ungenau und unvollständig.“

Wo bleibt die Entschuldigung des ÖRR? Dessen Nachrichten-Flaggschiffe Tagesschau und heute Journal hatten sich seinerzeit Aufregung die Hose gepinkelt und b schafft mit den Correctiv-Betrügern die Republik in Panik versetzt. „Wie macht man Menschen Angst?“ lesen wir im Netz bei der „Legal Tribune Online“: „Das führte die ‚Tagesschau‘ mit ihrem Beitrag ‚„Millionen Deutsche haben Angst vor Abschiebungen‘ im Februar 2024 mustergültig vor. Nachdem die auch mit Regierungsmitteln finanzierte Medien-NGO ‚Correctiv‘ einen raunenden Bericht über einen „Geheimplan gegen Deutschland“ veröffentlicht hatte, gab der NDR bei Infratest/Dimap eine maßgeschneiderte Umfrage zum Thema ‚Abschiebungspläne rechter Kreise‘ in Auftrag. Die 1303 Teilnehmer wurden mit der vermeintlichen Tatsache konfrontiert, bei einem Potsdamer Treffen „von radikalen Rechten, darunter auch AfD-Politiker“, seien „Pläne zur massenhaften Abschiebung von Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich deutscher Staatsbürger“ diskutiert worden. Mit höchster Suggestivkraft folgte dann die Frage: ‚Bereiten Ihnen diese Pläne sehr große, große, weniger große oder keine Angst?‘“

Genauso dröhnend wie die Betrugstrompeten seinerzeit ist nun das Schweigen bei der Entlarvung des ganzen Lügengebildes: Weder die Tagesschau noch das heute Journal, die ansonsten bei der kleinsten Omas- gegen-rechts-Demo mit einem Reporterteam vertreten sind,  fanden in ihren Hauptsendungen am Abend der Urteilsverkündung Zeit für einen Kommentar.

Siehe auch

https://www.welt.de/debatte/plus69df529340aab24936cd1db2/deutsche-medien-die-correctiv-katastrophe.html

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berlin-ii-die-correctiv-niederlage

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