Ein Mann aus dem Landkreis Böblingen bekam per Umweg über das Amtsgericht Post vom SWR. Er möchte bitte sofort 1.042.026 Euro zahlen. „Die Forderung von 1.042.026,00 Euro besteht vollumfänglich“, heißt es in einem Schreiben des im Auftrag des SWR tätigen Beitragsservice an das Amtsgericht, in dem zusätzlich verlangt wurde, Gerichtsvollzieher solle die Summe „zuzüglich Kosten“ eintreiben. Der SWR halte daran fest.
„Der SWR bestätigt die Echtheit des Dokuments“ liest man in der Welt. Allerdings sei das alles ein Missverständnis gewesen. Was genau man im SWR aber missverstanden hat, erfährt man nicht. Wenn es darum geht, in die Taschen der Beitragszahler zugreifen, ist Übereifer schließlich keine Sünde …
„Auch andere Fälle zeigen, dass beim Rundfunkbeitrag nicht immer alles reibungslos läuft,“ ergänzt die Welt. „So soll einem Studenten über Jahre hinweg ein zweites Beitragskonto für dieselbe Wohnung zugeordnet worden sein. Erst nach Einschaltung eines Bürgerbeauftragten soll der Beitragsservice die Doppelanmeldung eingeräumt haben. Bereits gezahlte Beiträge erhielt der Betroffene jedoch nicht vollständig zurück.“
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