Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer stellt bei Kontrafunk.radio einen neue Klage vor. Anfechtung von ZDF-Fernsehratsentscheidung wegen rechtswidriger Besetzung des Gremiums. Der Übergang von Gebühr auf Beitrag im Jahr 2013 hätte mit Wahlrecht einhergehen müssen (analog Kammerwahlen und Sozialwahl). Die Wahl des Intendanten Dr. Norbert Himmler ist daher unwirksam. Eine Klage wurde im April 2026 eingereicht. Der Bund der Rundfunkbeitragszahler wird weiter berichten.
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechts (ab Minute 21:55 bis 37:00)