Klartext
Diese Rubrik sammelt allgemeine Analysen, Glossen und Kommentare zum ÖRR. Wie konnte es soweit kommen, wie es derzeit ist? Wie könnte der ÖRR der Zukunft aussehen? Welche Ansatzpunkte zum aktiven Eingreifen gibt es für die Beitragszahler?
Unserer Dokumentation der ÖRR-Fehlleistungen finden Sie unter Akte ÖRR.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Vielfalt in ARD/ZDF/DLF schlägt Wellen Der Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg reagierte bereits Von Josef Kraus Am 18. Dezember 2025 hat der 2. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH BW) in Sachen ÖRR-Beitragspflicht die Berufung einer Klägerin gegen ein abschlägiges Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zugelassen. (VGH 2 S 589/25)
Walter Krämer In der NDR2-Sendung “ Moment mal“ am Gründonnerstag 2023 ließ Pastoralreferentin. Anna Elisabeth Rolfes die Hörer wissen, Jesus habe sich mit seinen Jüngerinnen und Jüngern zu einem letzten Abendmahl getroffen. NDR1 dagegen macht sich Sorgen um Hunde und Hündinnen, die von ihren Besitzern ausgesetzt werde, und In einem
Walter Krämer Die Welt am Sonntag vom 27. Juli dieses Jahres berichtet über eine Beschwerde von ehemaligen und aktiven Angestellten der Deutschen Welle, welche mit ihrer Berichterstattung über den Krieg im Nahen Osten kontinuierlich gegen journalistischen Standards verstoße. Demnach ist der Hauptaggressor immer Israel; dass der Krieg überhaupt erst durch
ZDF-Leute werden von einer linken Lobby in Sachen Migration „geschult“ Von Josef Kraus „Mit dem Zweiten sieht man besser.“ Stimmt, ja, man sieht damit besser hinein in die Abgründe volkspädagogischer Indoktrination. Dafür kassiert der Moloch auf dem Mainzer Lerchenberg pro Jahr 2,64 Milliarden Zwangsgebühren. Dafür wiederum präsentiert das ZDF „Einordner“
Harald Martenstein Ultralinke erkennt man daran, dass sie jeden Gedanken verbieten möchten, der ihre Kreise stört. Personen aber, die ihre Kreise stören, sollen den Job verlieren. In einer idealen, gerechten Gesellschaft, wie sie diesen Menschen als Endziel vorschwebt, würden die meisten Andersdenkenden vermutlich im Knast sitzen. In diesem Sinn muss
von Roland Schatz Der 6.Senat des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt: Es fehlt an der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung der Beitragspflicht des § 2 Abs. 1 RBStV, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Genau diese Rechtfertigung können ARD, ZDF und DLF schon