Gutachten für ÖRR-Klagen verfügbar

Verletzt der ÖRR systematisch über längere Zeit seinen Auftrag gemäß MStV, dann ist der Beitragszahler prinzipiell berechtigt, seine Zahlungen an den ÖRR einzustellen.

Das stellte das BVerwG in seinem Urteil 6C 5.24 vom 15.10.2025 fest. In Rd-Nr.47/48 heißt es:

Ein zur Entscheidung über eine Klage gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid berufenes Verwaltungsgericht muss daher dem substantiierten Einwand eines Klägers …nachgehen und prüfen…

Allerdings schlägt sich die … materielle Schwelle auch in den Anforderungen nieder, die an einen … klägerischen Vortrag zu stellen sind. Dafür wird in aller Regel ein … Gutachten erforderlich sein, …

Ein solches Gutachten liegt seit Kurzem vor. Hierin legt Dr. Meinhard Stalder dar, dass der ÖRR als angeblicher „Qualitätsjournalismus“

  • in den letzten Jahren in eklatanter Weise gegen die Grundsätze ausgewogener Berichterstattung verstoßen hat
  • Fehler nicht aufarbeiten/korrigieren will oder kann
  • nicht ansatzweise über ein funktionierendes Qualitätsmanagement verfügt
  • und deshalb nicht nachweisen kann, dass nicht die punktuell beschriebenen Mängel zu einem beliebigen Zeitpunkt bestanden haben könnten.

Das Gutachten steht für Mitglieder im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung.

Spendenkonto

Bitte überweisen Sie Ihre Spende an das folgende Konto.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Empfänger: Bund der Rundfunkbeitragszahler e.V.
IBAN: DE20 8306 5408 0005 4607 86
BIC: GENO DEF1 SLR
Bank: Deutsche Skatbank
Verwendungszweck: Spende