Gericht attestiert ZDF „schlampige Recherche“

Die Geschichte ist bekannt: Der linke Schreihals und ZDF Moderator Jan Böhmermann hatte im „ZDF Magazin Royale“ vom 7. Oktober 2022 dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm eine Nähe zu russischen Geheimdiensten angedichtet und ihn damit um seinen Posten gebracht. Im Dezember 2024 hatte das Landgericht München I dem ZDF wesentliche Aussagen dieser Sendung untersagt, weil sie beim Publikum den Eindruck unzulässiger Tatsachenbehauptungen erwecken könnten. Dagegen hatte das ZDF Berufung eingelegt, weil es um satirische Zuspitzungen und keine Tatsachenbehauptungen gehandelt hätte.

Jetzt liegt die Sache beim Münchener Oberlandesgericht. Dessen Vorsitzender Richter Günther Puhm machte am 16. April in einer vorläufigen Würdigung der Argumente beider Seiten klar, dass sein Senat der Einschätzung des Landgerichts folgen werde. Die untersagten Äußerungen müssten beim Zuschauer den Eindruck hinterlassen, dass Schönbohm mit den russischen Geheimdiensten in Kontakt gestanden habe. „Bestenfalls war es eine schlampige Recherche“, erklärte der Richter.

Bestenfalls. Wahrscheinlicher ist eine absichtliche mediale Demontage einer unliebsamen Persönlichkeit, so wie es im ÖRR inzwischen zur Standardmethode geworden ist,

Siehe auch

https://www.welt.de/politik/deutschland/plus69df78937711c440ff1d7a08/eine-bestenfalls-schlampige-recherche-richter-ruegt-boehmermann.html

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